EAG: Effiziente Nutzung der Fördermittel gefordert

Die strengen EU-Klimaziele erfordern ein Maximum an Marktnähe und Effizienz bei der Vergabe von Fördermitteln. Doch der Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) setzt nur sehr eingeschränkt auf Ausschreibungen, die dieses Ziel unterstützen. Die EU-Konformität der administrativ vergebenen Marktprämien stößt deshalb auf viele Zweifel.

Bis 2040 möchte Österreich CO2-neutral sein.  Zum Erreichen dieses Zieles ist neben einer Anpassung der Stromerzeugung auch die Überarbeitung des Wärme- und Verkehrsbereichs notwendig. Um diese Herausforderung zu meistern, muss Effizienz das alles überragende Kriterium für den Einsatz von Fördermitteln sein. Es gilt sicherzustellen, dass mit jedem Fördereuro die maximale Menge an erneuerbarer Energie gewonnen wird. Das langfristige Ziel lautet daher, Anlagen nach Auslaufen der Förderung wirtschaftlich weiterzubetreiben, damit sie dauerhaft zum Erneuerbaren-Ziel betragen. Ausschreibungen helfen bereits zu Beginn, die wettbewerblich stärksten Anlagen zu identifizieren.

Maximaler Energie-Output zu minimalen Kosten

In Bezug auf das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz muss es oberste Priorität sein, mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum an Energie-Output und CO2-Einsparung zu erreichen. Die EU sieht vor, dass dies durch vermehrte Marktnähe und Ausschreibungen erreicht wird. „Im EAG- Entwurf wird viel zu wenig auf Ausschreibungen gesetzt. Meistens ist eine administrative Mittelvergabe nach dem Prinzip „First come – First serve“ mit administrativ festgelegten Marktprämien vorgesehen. Wir und viele andere bezweifeln die EU-Konformität dieser stark an die Einspeisetarife erinnernden Fördermodalität“, zeigt sich Kurt Maier als Präsident von Austropapier verärgert.

Marktreife statt Dauersubventionierung

Als oberstes Ziel der Erneuerbaren-Förderung sieht sie, alle Anlagen und Technologien zur Marktreife zu führen, sodass diese nach dem Auslaufen der Förderung weiterhin langfristig erneuerbaren Strom erzeugen können. Eine Dauersubventionierung über 20 oder – wie für Biomassebestandsanlagen geplant – gar 30 Jahre kann der Präsident nur ablehnen. Der vermehrte Einsatz von administrativen Marktprämien widerspricht dem Effizienzgrundsatz. Auch die EU-Konformität wird von vielen Seiten angezweifelt. Ausschreibungen garantieren den maximalen Energieoutput zu minimalen Kosten.

Rückfragen

Julia Löwenstein
Austropapier Öffentlichkeitsarbeit
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