Nachfolgetarife für Biomasseanlagen -Warum die Papierindustrie dagegen ist

Der Bundesrat hat Mitte Februar die Übergangsfinanzierung für bestehende Biomasseanlagen abgelehnt. Nun schickt Bundesministerin Köstinger ein Bundesgrundsatzgesetz in Begutachtung, mit dem jene 47 Biomasseanlagen, deren Ökostromförderung zwischen 2017 und 2019 ausläuft, für drei Jahre weitergefördert werden sollen. Die Bundesländer müssen auf Basis des Grundsatzgesetzes dann Ausführungsgesetze erlassen und damit die Fördertarife festsetzen. Um die Förderung zu finanzieren, dürfen die Länder zusätzlich zur Ökostromangabe des Bundes eigene Abgaben veranschlagen. Die Papierindustrie hat sich gegen eine Weiterförderung ausfinanzierter Biomasseanlagen ausgesprochen.

Worum geht es eigentlich?

Laut Medienberichten handelt es sich um 47 Biomasseanlagen, die schon 13 Jahre lang Ökostromförderungen erhalten haben. Diese drohen nun mit ihrer Abschaltung, falls die Förderung – wie bereits seit 13 Jahren bekannt – nun wirklich ausläuft. Die vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gezimmerte Übergangslösung enthält hierbei weder Tarife noch Anlagenkategorien. Diese sollen später per Verordnung von BM Köstinger festgelegt werden. Deshalb sprechen Kritiker auch von einem „Blankoscheck“

Wer finanziert die Förderung?

Die Ökostromförderung wird über die Ökostrompauschale und die Ökostromförderbeiträge finanziert. Diese zahlt jeder Konsument über die Stromrechnung. Die Ökostrompauschale ist dabei ein Fixbetrag, der sich an der Netzebene orientiert, die Ökostromförderbeiträge sind größtenteils verbrauchsabhängig. Fallen Anlagen aus dem Förderregime heraus, sinkt automatisch der Förderbedarf und damit auch die Förderbeiträge für die Konsumenten. Werden mehr Anlagen gefördert, erhöht sich im Normalfall auch der Förderbedarf und die Förderbeiträge steigen. Aufkommen muss dafür jedenfalls der Stromkonsument, das heißt auch jeder Haushalt.

In der Übergangsregelung ist eine Entlastung der sozialschwachen Haushalte vorgesehen. Bis jetzt waren die Ökostromkosten für Haushalte, die GIS-befreit sind, bereits mit 20 Euro gedeckelt. Zukünftig sollen sie gänzlich befreit werden. Dies ist zu befürworten, betrifft aber nur ca. 133.000 Haushalte.

Warum beschweren sich die Anlagenbetreiber?

Die betroffenen Anlagenbetreiber klagen über zu hohe Mindestanforderungen. Dabei sichert der Mindestbrennstoffnutzungsgrad zumindest ein gewisses Maß an Ressourceneffizienz.

Warum ist der Mindestbrennstoffnutzungsgrad ein wichtiges Kriterium?

60 Prozent Mindestbrennstoffnutzungsgrad bedeutet nicht mehr als das von 100 % eingesetzter Holzenergie mindestens 60% nutzbar in Strom und Wärme umgewandelt werden. Der Rest verpufft wirkungslos. Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung, insbesondere von Holz, ist ein hoher Wirkungsgrad unumgänglich.

Holz wächst nur langsam nach und die Nachfrage nach Biomasse wird in Zukunft weiter steigen. So ersetzt Holz immer öfter fossile Rohstoffe bei der Herstellung von Produkten wie etwa als Ersatz von Plastik, und wird auch zur Ökologisierung des Wohnbaus verstärkt genutzt.

Was wäre sinnvoller?

Anstatt noch mehr Förderung in veraltete und ineffiziente Anlagen zu pumpen, sprechen wir uns im Sinne der Ressourceneffizienz und eines nachhaltigen Klimaschutzes für Investitionsförderungen zur Modernisierung von Kraftwerken und Steigerung deren Effizienz aus. Das senkt im Endeffekt auch die Betriebskosten (Rohstoffkosten) der Anlagenbetreiber.

Warum ist die Papierindustrie gegen die Verlängerung der Förderung?

Die Papierindustrie ist nicht gegen Ökostrom oder Strom aus Biomasse. Ganz im Gegenteil spricht sie sich für maximale Ressourceneffizienz und den bestmöglichen Einsatz von Fördergeldern aus. Die Papierindustrie selbst erzeugt Ökostrom und Wärme – ohne Förderung – für ihre eigene Produktion, sowie für 80.000 Haushalte. Im Sinne einer maximalen Ressourcenverwertung setzt die Papierindustrie Holz zuerst zur Produktion von Produkten ein. Daraus werden dann Kartons, Papiertragetaschen, Obststeigen, Magazine, Lebensmittelverpackungen, etc. Diese können bis zu 7 mal zu neuen Produkten wiederverwertet werden. Erst jene Reststoffe, die nicht mehr recycelt oder weiterverarbeitet werden können, werden zu Ökostrom und -wärme. Ein Vergleich zeigt, wieviele Produkte in 100 kg Holz stecken (siehe Grafik).

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