Am 15. Oktober wurde das „Standortabsicherungsgesetz“ (SAG) im Nationalrat beschlossen. Es sieht für die Jahre 2025 und 2026 eine Kompensation der indirekten CO₂-Kosten im Strompreis vor und orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten, die diese Maßnahme allerdings bereits bis 2030 verlängert haben.