AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bestellungen

Mit dem Abschicken der Bestellung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten für die Erfüllung Ihres Auftrages gespeichert werden und bestätigen, dass Sie die AGB gelesen haben.

Auftragserteilung Anzeigen und PR-Beiträge

  • Maßgeblich für den Auftrag sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.
  • Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber haftbar.
  • Es obliegt dem Auftraggeber, sich über den jeweils gültigen Anzeigentarif vor Aufgabe des Inserates zu informieren.
  • Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Auf­trägen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  • Bei Druckfehlern ist die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie nur dann zu Ersatzleistungen verpflichtet, wenn die Texteinstellung absolut sinnstörend oder irreführend ist. Kleine Fehler, gestalterische Abweichungen, Differenzen von Farbnuancen und mangelhafter Abdruck eines Inserates berechtigen dagegen zu keinem Ersatzanspruch.
  • Für die rechtzeitige Lieferung des Inseratentextes und einwandfreier, vollständiger Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie verbürgt sich nur dann für eine drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Inserate, wenn der Auftraggeber einwandfreie und geeignete Druckunterlagen zur Verfügung stellt. Die Anfertigung von Offset-Filmen sowie die Konvertierung von PC- auf MAC-Format durch die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
  • Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden von der Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie als solche gekennzeichnet.
  • Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Druckunterlagen

  • Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Bei verspäteter Anlieferung ist die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auf­traggebers zu verwenden. Die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie behält sich jedoch die Einschaltung in der nachfolgenden Ausgabe vor.
  • Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rückmeldung gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  • Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
    • Kosten für eine erhebliche Veränderung ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
    • Auf Wunsch werden gegen Selbstkostenersatz Entwurf, Text, Grafik und Fotografie für ein Inserat von uns angefertigt. Falls eine Weiterverwendung in anderen Medien gewünscht wird, müssen die Rechte bei der Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie erstanden werden.
    • Satz-, Repro- und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert.
    • Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzleistungen.
    • Beanstandungen sind der Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Kenntnis zu bringen.
    • Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie keine Haftung.
    • Betriebsunterbrechungen jeglicher Art und Ursache, z. B. Rohstoff­mangel, Arbeitseinstellung, Transporthindernisse und andere Fälle höherer Gewalt, welche die Produktion oder den Transport verzögern oder unmöglich machen, entbinden die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie ganz oder teilweise von der laut Terminplan festgelegten Herausgabe der Zeitschrift. Eine aus solchen Gründen bedingte Verschiebung des Erscheinungstermins berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

    Platzierung

    • Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist die Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie unverbindlich um Erfüllung bemüht. Nicht eingehaltene Platzierungswünsche berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
    • Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von einer Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

    Storno

    • Bei Zurückziehung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 20 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt.
    • Die Stornierung eines Auftrages kann nur bis zum Anzeigenschluss erfolgen, ansonsten berechnen wir den vollen Preis.

    Verrechnung

    • Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
    • Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. Zahlung
    • 14 Tage netto
    • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen berechnet.
    • Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien (Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien).
    • Bank-Austria/Creditanstalt, Wien | Kto.-Nr.: 00431 931 500 | BLZ: 11000 IBAN: AT23 1100 0004 3193 1500 | BIC: BKAUATWW