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EUDR: Kommission schlägt Verschiebung des Geltungsbeginns vor

Die Waldfläche in Deutschland und Österreich hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen – Entwaldung im Sinne der EUDR, d.h. die illegale Umwandlung in landwirtschaftliche Fläche, findet nicht statt.

Am 2. Oktober 2024 hat die EU-Kommission nach umfassender Kritik von Interessensgruppen, Mitglieds- und Drittstaaten vorgeschlagen, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben.

Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat und das EU-Parlament würde dies bedeuten, dass der Anwendungsbeginn der EUDR für betroffene Unternehmen auf den 30. Dezember 2025 verschoben wird. Kleinst- und Kleinunternehmen müssten die Verpflichtungen bis zum 30. Juni 2026 umsetzen. Diese Erleichterung gilt jedoch nicht für Produkte, die unter die EUTR (Holzhandelsverordnung) fallen, was insbesondere den holzbasierten Sektor betrifft. Neben der Verschiebung des Geltungsbeginns schlägt die Kommission auch eine Verschiebung der Frist für die Einteilung der Länder nach Risikokategorien bis zum 30. Juni 2025 vor. Bei der Einteilung der Länder nach Entwaldungsrisiko kam es zu Verzögerungen. Die Übergangsfrist für die EUTR wird ebenfalls um ein Jahr angepasst.

Um den Prozess zu beschleunigen, könnte das EU-Parlament das Dringlichkeitsverfahren einleiten, indem es den Vorschlag direkt zur Abstimmung im Plenum schickt und dabei den Bericht des Umweltausschusses (ENVI) umgeht. Der Antrag auf ein Dringlichkeitsverfahren kann von einem Ausschuss, einer Fraktion, einer bestimmten Anzahl von Abgeordneten, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Rat oder der Kommission gestellt werden.

EUDR: Begleitende Dokumente veröffentlicht

Der erwartete Leitfaden für die Umsetzung der EUDR wurde am 3. Oktober veröffentlicht, ebenso wie die neueste Version (3) des Fragen-und-Antworten-Dokuments (FAQs). Die Dokumente finden Sie auf der neuen Webseite zur EUDR der EU-Kommission.

Ansprechpartner
Hans Grieshofer Referent Ressourcen & Rohstoffe

Im Fokus meiner Tätigkeiten steht die nachhaltige und effiziente Rohstoffversorgung der Zellstoff- und Papierfabriken. Das Engagement in der Kooperationsplattform Forst-Holz-Papier (FHP) ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor für unsere guten Beziehungen und Partnerschaften entlang der gesamten Wertschöpfungskette.