EUDR: Nationale Umsetzung auf dem Prüfstand
In knapp fünf Monaten (30.12.2024) muss die EU-Entwaldungsverordung (EUDR) von allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette Holz umgesetzt werden. Nach wie vor herrscht große Rechtsunsicherheit und wesentliche Umsetzungsfragen sind nicht geklärt.
Nun liegt der Fokus bei der EUDR auf der nationalen Umsetzung und der Kooperation der diesbezüglichen Behörden, um eine machbare und rechtskonforme Durchführung der EUDR zu gewährleisten. Im Rahmen eines Zwischenberichtes des Austropapier-Waldfondsprojektes „Erstellung eines EUDR-Umsetzungsleitfadens“, konnte der Leiterin der Forstsektion, Elfriede Moser, richtungsweisender Input zur weiteren Umsetzung geliefert werden. Es konnte auch vereinbart werden, einen „EUDR-Workshop“ inkl. EU-Beteiligung im Herbst in Wien abzuhalten.
Die Erkenntnisse aus dem Projekt zeigen, dass aufgrund fehlender und mangelnder Vorgaben der EU, zahlreiche Annahmen bzw. Interpretationen zur EU-Verordnung getroffen werden mussten. Dieser „Fragenkatalog“ wurde seitens des BML/Forstsektion in weiterer Folge an die Europäische Kommission (EK) übermittelt, um Klarheit zu den weiteren Umsetzungsschritten zu erhalten.
EUDR: Totschnig findet Partner für Fristverlängerung
Die EK ist auch säumig in der Bereitstellung eines Guidance Documents für die EUDR, welches seit Monaten angekündigt ist, aber anscheinend zurückgehalten wird. Positiv anzumerken sind die zahlreichen Bemühungen des HBM Nobert Totschnig eine Fristerstreckung des Umsetzungszeitpunktes auf politischer Ebene zu erreichen. Im jüngsten Agrarrat konnte Totschnig zahlreiche Mitgliedsstaaten motivieren sich ebenfalls für eine Fristerstreckung auszusprechen. Diese ist aus heutiger Sicht auch zwingend notwendig, da ansonsten eine rechtskonforme Umsetzung entlang der Wertschöpfungskette nicht möglich sein wird. Stand heute, gibt es aber dazu seitens der EK bzw. der Kommissionspräsidentin keine Antwort bzw. kein positives Ergebnis.