KV-Abschluss bei Eisen- und Metallindustrie
Heuer gab es einen KV-Abschluss ohne große Verhandlungen, da 2023 erstmals in der Geschichte der Eisen-Metall-Industrie ein 2-Jahresabschluss vereinbart wurde.
Dieser Abschluss sah vor, dass ab 1.11.2024 die Ist-Löhne und Ist-Gehälter um den VPI 10/23 – 09/24 + 1% und die KV-Löhne und Mindestgehälter um den VPI 10/23 – 09/24 erhöht werden. Das ergibt eine Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter um 4,8% und der KV-Löhne und Mindestgehälter um 3,8%.
Eine Wettbewerbsbeschäftigungs- und -Sicherungsklausel (WBBSK) ist wie im Vorjahr vorgesehen. Hier können Betriebe, die sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden, die Ist-Bezüge um 1,5% auf 3,3% bzw. um 0,75% auf 4,05% reduzieren. Die herangezogene Kennzahl ist hier der Anteil der Personalkosten an der Bruttowertschöpfung. Dies erfordert eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. bei Fehlen eines solchen mit der Gewerkschaft. Innerbetriebliche Ausgleichsmaßnahmen, wie zum Beispiel Einmalzahlungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen oder Freizeit, sind auf betrieblicher Ebene vorzusehen.
KV-Abschluss: Wandlung möglich
Im größten Fachverband des Eisen-Metall-Sektors, der Maschinen- und Metallwarenindustrie (FMTI), haben letztes Jahr ca. 150 Betriebe die Klausel in Anspruch genommen, was ungefähr einem Anteil von 10% des Anteils der Mitglieder entspricht. Ein Zusatz-Kollektivvertrag zur (steuer- und abgabenfreien) Mitarbeiterprämie wurde rückwirkend mit 1.1.2024 in Geltung gesetzt. Damit ist jenen Betrieben, die bereits eine Prämie ausgezahlt haben, rückwirkend eine Wandlung möglich. In Umsetzung der Anhebung des steuerfreien Betrags für das Km-Geld im Progressionsabgeltungs-Gesetz wurde das Km-Geld im Zusatz-KV bis Km 15.000 auf € 0,50 und über Km 15.000 auf € 0,47 angehoben. Das gilt allerdings nur für PKW, nicht für Motorräder und Fahrräder.
Üblicherweise startet der Fachverband der Maschinen- und Metallwarenindustrie (FMTI) als größter Fachverband als Erster und die übrigen fünf Fachverbände folgen danach. Es handelt sich hier zwar um getrennte Verhandlungen, meistens wird aber das Ergebnis des FV FMTI allenfalls mit kleinen Abweichungen übernommen.