Zum Inhalt springen
Menschen & Ausbildung Menschen und Ausbildung

Status Quo der Cybersecurity-Richtlinie

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen NIS-Gesetzes ist noch unklar.

In der Begutachtung ist es gelungen, einige für uns nachteilige Formulierungen zu entschärfen. Andere eingebrachte Punkte sind aber noch nicht geklärt, so etwa die Frage, ob die Papierindustrie überhaupt in diesen Geltungsbereich fällt. Das Gesetz wurde jedoch noch nicht beschlossen.

Wie bereits in der Mai-Ausgabe unseres Newsletters berichtet, ist die NIS II Richtlinie (NIS steht für Netz- und Informationssystem) bis 20.10.2024 umzusetzen. Grundsätzlich ist die Verbesserung der Cyber-Security für alle Betriebe ein großes Anliegen. Damit verbunden ist aber auch das Risiko erheblicher Mehrkosten und bürokratischer Aufwendungen durch die Implementierung erforderlicher Risikomanagementsysteme, ohne dass es zu einer wesentlichen Verbesserung der IT-Sicherheit kommt.

Im April 2024 wurde ein erster Entwurf zum NIS 2 Gesetz vom Ministerium über die WKÖ zur Begutachtung ausgeschickt. Hier ist es uns gelungen, schon im Vorfeld mit Unterstützung der Mitglieder einige für uns nachteilige Formulierungen zu entschärfen. Andere von uns eingebrachte Punkte sind aber im Erstentwurf noch nicht geklärt, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit für die Betriebe führt – so etwa die Frage, ob die Papier- und Zellstoffindustrie als Branche überhaupt in den Geltungsbereich der Richtlinie bzw. des Gesetzes fällt. Trotz mehrmaliger Urgenzen konnte uns das Ministerium diese Frage bisher nicht beantworten. In der Abstimmung Anfang Juli im Parlament zum Netz- und Informationssicherheitsgesetz 2024 fand sich KEINE notwendige Zweidrittelmehrheit für das NISG 2024. Das Gesetz wurde daher vorerst nicht beschlossen.

Nationalratswahl verzögert NIS II-Umsetzung

Durch die Nationalratswahlen wird es höchstwahrscheinlich zu einer entsprechenden Verzögerung bei der Umsetzung in nationales Recht kommen. Die Regelungen gelten für die betroffenen Unternehmen erst, wenn das NISG 2024 in Kraft tritt. Wann das ist, ist derzeit schwer einzuschätzen. Es könnte aber laut Einschätzung der WKÖ unter Umständen durchaus auch erst im Winter/Frühjahr 2025 sein. Auch wenn der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines neuen NIS-Gesetzes noch unklar ist: Die Regelungen sind von den Mitgliedstaaten verpflichtend umzusetzen und werden kommen.

Die WKÖ empfiehlt daher, die „Verzögerung“ zu nutzen und die Umsetzung der von der NIS2-Richtlinie geforderten Maßnahmen voranzutreiben, da dies durchaus längere Zeit im Unternehmen dauern kann und damit zu rechnen ist, dass es bei einem (späteren) Inkrafttreten des NISG kaum Aufschub für die geforderten Maßnahmen (insbesondere Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten) gibt. Auch wenn der NIS-Gesetzesentwurf nun nicht die Hürde im Parlament geschafft hat, ist damit zu rechnen, dass sich bei einer späteren Beschlussfassung die die Unternehmen betreffenden Vorgaben nicht wesentlich ändern werden.

Zur Orientierung dienen daher folgende Vorschriften: NIS2-Richtlinie insbesondere Kapitel IV Begutachtungsentwurf zum NISG 2024 samt Risikomanagementmaßnahmen-Bereiche in der Anlage 3 des Begutachtungsentwurfs, die noch in einer Verordnung spezifiziert werden müssen. Infos dazu finden Betriebe auch auf hier!

WKÖ: Hattmansdorfer folgt auf Kopf

Wie bereits medial berichtet, soll auf den langjährigen Generalsekretär der WKÖ, Karlheinz Kopf, der mit Jahresende in Pension geht, der oberösterreichische ÖVP-Landesrat Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer kommen. Dr. Hattmannsdorfer, der im September dem Wirtschaftskammerpräsidium als Nachfolger vorgeschlagen wird, soll mit Anfang 2025 die Nachfolge antreten. Dr. Hattmannsdorfer studierte Wirtschaftswissenschaften und kam als Assistent des damaligen Klubobmanns Michael Strugl (heute Verbundchef) in den ÖVP Landtagsklub OÖ. Nach weiteren Stationen wurde er 2013 Landesgeschäftsführer der ÖVP OÖ, zwei Jahre später Abgeordneter zum OÖ Landtag. Seit 2021 ist der heute 44-Jährige Landesrat und gilt in OÖ als Nummer 2 hinter ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer.

Ansprechpartner
Werner Auracher Geschäftsführer Fachverband der Papierindustrie und Schulverein

Gut ausgebildete Fachkräfte sind der Garant für hochqualitative und vor allem sichere Produktionsprozesse. Dafür sorgt die Papierindustrie mit einem eigenen Ausbildungszentrum. Die Arbeitsplätze in der Österreichischen Papierindustrie gehören nicht nur zu den sichersten, sondern auch zu den bestbezahlten innerhalb der heimischen Industrie.