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EU-Entwaldungsverordnung

EU-Entwaldungsverordnung

EU-Entwaldungsverordnung: Erleichterungen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht 

Mit dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung am 30.12.2025 dürfen Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja und Gummi nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie bei der Herstellung Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben. Damit möchte die EU der globalen Entwaldung entgegensteuern.