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Die Europäische Kommission zieht Vorschlag zur einjährigen Verschiebung der EUDR zurück

@Adobe Stock/ Dirty Pure

Die Europäische Kommission hat im Oktober einen Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR vorgestellt. Allerdings bringen die vorgesehenen Änderungen kaum tatsächliche Erleichterungen für Unternehmen. Anstelle der ursprünglich angekündigten einjährigen Verschiebung für alle betroffenen Unternehmen soll die EUDR nun nur für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Primärrohstoffe produzieren, bis Ende 2026 aufgeschoben werden. Für alle anderen gilt weiterhin der Geltungsbeginn im Dezember 2025. Zwei Monate vor Inkrafttreten zusätzliche und tiefgreifende Anpassungen vorzunehmen, ist für Unternehmen jedoch realistisch nicht umsetzbar.

Im September hatte die Kommission in einem Schreiben an das Europäische Parlament und den Rat angekündigt, die EU-Entwaldungsverordnung aufgrund des noch nicht einsatzfähigen IT-Systems, in das Unternehmen ihre Daten eingeben müssen, um ein Jahr verschieben zu wollen. Ende Oktober legte die Kommission nun konkrete Änderungsvorschläge vor, mit dem Ziel, das IT-System zu entlasten. Die EUDR soll dennoch wie geplant am 30.12.2025 in Kraft treten. Lediglich für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Primärrohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Rind, Palmöl und Soja produzieren, soll die Anwendung der Verordnung auf den 30.12.2026 verschoben werden.

Substanzielle Änderungen einer komplexen Verordnung können nicht innerhalb von zwei Monaten umgesetzt werden.

Für die betroffenen Sektoren kommt dieser Kurswechsel überraschend. Viele Unternehmen haben fest mit einer Verschiebung gerechnet und das Jahr 2026 eingeplant, um ihre Systeme und Prozesse vollständig an die EUDR-Anforderungen anzupassen. Die nun kurzfristig vorgeschlagenen Änderungen sind umfangreich und greifen tief in bestehende Prozesse ein. Die bereits eingerichteten Systeme wurden nicht für die neuen Anforderungen ausgelegt und können in so kurzer Zeit nicht umgestellt werden. Zudem besteht weiterhin Unsicherheit darüber, wie die tatsächlichen Vereinfachungen aussehen sollen. Formal würden die Änderungen erst Ende Dezember beschlossen, also wenige Tage vor dem geplanten Inkrafttreten.

Breiter politischer Widerstand gegen den Vorschlag der Kommission

Die vorgeschlagenen Änderungen stoßen bei allen betroffenen Branchen auf deutliche Kritik. Sie bieten weder Primärproduzenten noch nachgelagerten Lieferketten eine spürbare Entlastung. Industrieverbände fordern daher in offenen Schreiben an die Kommission eine Verschiebung der Anwendung für alle Unternehmen um ein weiteres Jahr, um praktikable Vereinfachungen ausarbeiten und umsetzen zu können.

Die Zeit drängt, denn die Anpassungen müssen noch vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen werden. Erfolgt bis Jahresende kein Beschluss, gelten die ursprünglichen Regeln der Verordnung und die EUDR muss ab dem 30.12.2025 umgesetzt werden.

Die Industrie hält klar fest, dass zusätzliche Vereinfachungen zwingend erforderlich sind, um tragfähige und praxisnahe Anpassungen erarbeiten und rechtzeitig implementieren zu können. Dies kann jedoch nur sichergestellt werden, wenn die Verordnung um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Ansprechpartner
Maximilian Wondrak Referent Zertifizierung

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