Die Europäische Kommission hat im Oktober einen Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR vorgestellt. Allerdings bringen die vorgesehenen Änderungen kaum tatsächliche Erleichterungen für Unternehmen. Anstelle der ursprünglich angekündigten einjährigen Verschiebung für alle betroffenen Unternehmen soll die EUDR nun nur für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Primärrohstoffe produzieren, bis Ende 2026 aufgeschoben werden. Für alle anderen gilt weiterhin der Geltungsbeginn im Dezember 2025. Zwei Monate vor Inkrafttreten zusätzliche und tiefgreifende Anpassungen vorzunehmen, ist für Unternehmen jedoch realistisch nicht umsetzbar.
EU
Mit dem EU-Klimagesetz hat sich die Europäische Union dazu verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Im Juli veröffentlichte die Europäische Kommission ihr 2040-Klimaziel: Demnach sollen die Emissionen um 90 % reduziert werden. Dieses ambitionierte Ziel erfordert den Einsatz verschiedener Technologien. Carbon Capture, Utilization and Storage (CCUS) sowie Carbon Removals gelten dabei als vielversprechende Ansätze, um Emissionen nachhaltig zu reduzieren.
Austropapier setzt sich konsequent für den Dialog zwischen Industrie und Politik ein. Im Zuge dieses Engagements fanden kürzlich Betriebsbesichtigungen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments statt, die die zentrale Bedeutung der österreichischen Papierindustrie für Wirtschaft, Innovation und Nachhaltigkeit unterstrichen.
Austropapier und die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz Papier in Deutschland und Österreich bekennen sich dazu, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Allerdings geht die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) weit über dieses Ziel hinaus.