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EUDR

EU-Entwaldungsverordnung

EU-Entwaldungsverordnung: Erleichterungen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht 

Mit dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung am 30.12.2025 dürfen Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja und Gummi nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie bei der Herstellung Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben. Damit möchte die EU der globalen Entwaldung entgegensteuern.  

Die Waldfläche in Deutschland und Österreich hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen – Entwaldung im Sinne der EUDR, d.h. die illegale Umwandlung in landwirtschaftliche Fläche, findet nicht statt.

Frist für Umsetzung der EUDR muss verlängert werden!

Austropapier und die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz Papier in Deutschland und Österreich bekennen sich dazu, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Allerdings geht die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) weit über dieses Ziel hinaus.

Eine Fristverlängerung für die Umsetzung der EUDR isz zwingend notwendig.

EUDR: Nationale Umsetzung auf dem Prüfstand

In knapp fünf Monaten (30.12.2024) muss die EU-Entwaldungsverordung (EUDR) von allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette Holz umgesetzt werden. Nach wie vor herrscht große Rechtsunsicherheit und wesentliche Umsetzungsfragen sind nicht geklärt.