Mit dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung am 30.12.2025 dürfen Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja und Gummi nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie bei der Herstellung Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben. Damit möchte die EU der globalen Entwaldung entgegensteuern.
EUDR
Am 2. Oktober 2024 hat die EU-Kommission nach umfassender Kritik von Interessensgruppen, Mitglieds- und Drittstaaten vorgeschlagen, den Anwendungsbeginn der EUDR um ein Jahr zu verschieben.
Austropapier und die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz Papier in Deutschland und Österreich bekennen sich dazu, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Allerdings geht die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) weit über dieses Ziel hinaus.
In knapp fünf Monaten (30.12.2024) muss die EU-Entwaldungsverordung (EUDR) von allen Teilnehmern der Wertschöpfungskette Holz umgesetzt werden. Nach wie vor herrscht große Rechtsunsicherheit und wesentliche Umsetzungsfragen sind nicht geklärt.