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EUDR

Die Europäische Kommission zieht Vorschlag zur einjährigen Verschiebung der EUDR zurück

Die Europäische Kommission hat im Oktober einen Vorschlag zur Vereinfachung der EUDR vorgestellt. Allerdings bringen die vorgesehenen Änderungen kaum tatsächliche Erleichterungen für Unternehmen. Anstelle der ursprünglich angekündigten einjährigen Verschiebung für alle betroffenen Unternehmen soll die EUDR nun nur für Kleinst- und Kleinunternehmen, die Primärrohstoffe produzieren, bis Ende 2026 aufgeschoben werden. Für alle anderen gilt weiterhin der Geltungsbeginn im Dezember 2025. Zwei Monate vor Inkrafttreten zusätzliche und tiefgreifende Anpassungen vorzunehmen, ist für Unternehmen jedoch realistisch nicht umsetzbar.

EU-Entwaldungsverordnung

EU-Entwaldungsverordnung: Erleichterungen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflicht 

Mit dem Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung am 30.12.2025 dürfen Produkte aus Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Palmöl, Soja und Gummi nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, wenn sie bei der Herstellung Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben. Damit möchte die EU der globalen Entwaldung entgegensteuern.  

Die Waldfläche in Deutschland und Österreich hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen – Entwaldung im Sinne der EUDR, d.h. die illegale Umwandlung in landwirtschaftliche Fläche, findet nicht statt.

Frist für Umsetzung der EUDR muss verlängert werden!

Austropapier und die gesamte Wertschöpfungskette Forst-Holz Papier in Deutschland und Österreich bekennen sich dazu, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Allerdings geht die EU-Verordnung zu Entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) weit über dieses Ziel hinaus.