kohlenstoffgitter

CO2 Lexikon

Mit ein paar Daten und Fakten die Zusammenhänge und Lösungsmöglichkeiten der Klimaerwärmung besser verstehen.

Der Weg zur Treibhausgas-Reduktion

1992
1997
2001
2003
2009
2012
2015
2020
2021

Umweltgipfel Rio

Es wird eine Konvention beschlossen, die den Klimawandel als ernsthaftes Problem festlegt und Maßnahmen fordert.

CoP3 Kioto

Für die Industrieländer werden erstmals rechtlich verbindende Höchstgrenzen für Treibhausgasemissionen festgelegt.

CoP Marrakesh

Der Ratifizierungsprozess für das Kioto-Protokoll beginnt.

CoP9 Mailand

Der Clean Development Mechanismus erlaubt es Industrieländern sich Emissionseinsparungen für Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern anrechnen zu lassen.

CoP15 Kopenhagen

Ein Folgeabkommen für das Kioto-Protokoll wird nicht beschlossen. Das 2°C-Ziel bleibt unverbindlich.

CoP18 Doha

Die Reduktionsbeiträge und die Dauer der zweiten Kioto-Periode bis 2020 werden beschlossen.

CoP21 Paris

Die Konvention zur Kioto-Nachfolge wird ratifiziert. Die schädlichen Emissionen sollen in den nächsten 50 Jahren auf Null zurückgehen.

CoP26 verschoben!

US Präsident Trump steigt aus dem Paris-Übereinkommen aus, Präsident Biden macht den Schritt nach Amtsübergabe wieder rückgängig.

CoP27 Glasgow

Die nächste Verpflichtungsperiode 2021 – 2030 beginnt.

Was ist das Kioto-Protokoll?

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Die UN-Klimakonferenzen, häufig auch Welt-Klimagipfel genannt, sind die jährlich stattfindenen Sitzungen der Beitrittsstaaten des Kioto und später des Paris-Protokolls.Die Sitzungen werden als CoP - Conference of Parties - gezählt.

Das Protokoll von Kioto (Japan) zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen ist ein Zusatzprotokoll zur Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC). Das Abkommen wurde im Dezember 1997 beschlossen und trat im Februar 2005 in Kraft. Mittlerweile sind die meisten Länder der Erde beigetreten und haben damit völkerrechtlich verbindliche Zielwerte übernommen. Das Protokoll beschreibt nicht nur die Ziele, sondern nennt auch die Werkzeuge, die die Länder einsetzen können, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Diese sind das Emissions Trading, die Joint Implementation, der Clean Development Mechanism und das Burden Sharing.

Welche Ziele verfolgt das Kioto Protokoll?

Das Hauptziel des Kioto-Protokolls ist die Eindämmung des Klimawandels. Dafür sind Reduktionen der Treibhausgasemissionen für alle Industrieländer festgeschrieben. In der ersten Verpflichtungsperiode (2008-12) verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten zu einer Reduktion von durchschnittlich -5,2 Prozent gegenüber den Emissionen von 1990. Die EU hatte -8 Prozent zugesagt, die mittels „Lastenteilungsverfahren“ sehr ungleich auf die damaligen Mitgliedsstaaten aufgeteilt wurden. So verpflichtete sich beispielsweise Deutschland zu einer Reduktion um -21 Prozent, Österreich zu -13 Prozent, während Spanien einen Anstieg auf maximal +15 Prozent zugebilligt bekam.

Wozu gibt es den Emissionshandel?

Der Emissionshandel ist ein Werkzeug der EU (und einiger anderer Länder), um den CO2-Ausstoß der europäischen Industrie zu verteuern und damit zu reduzieren. Im Gegensatz zu einfachem, behördlich festgelegtem Ausstoß pro Betrieb, soll der Handel von Emissionszertifikaten zu gesamtwirtschaftlich effizienteren Ergebnissen führen. Die Einsparungen finden nämlich so bei den Fabriken und Kraftwerken statt, die die Reduktionen kostengünstiger als andere bewerkstelligen können. Seit 2005 müssen mehr als 10.000 Fabriken und Anlagen in Europa am Handel teilnehmen, darunter über 20 aus der österreichischen Papierindustrie. Dazu bekommen sie eine gewisse Anzahl von Zertifikaten zugeteilt und können, je nach eigenem Verbrauch, weitere ersteigern oder verkaufen. Die Anzahl der Zertifikate wird jedes Jahr gekürzt. Der Preis für schwankt, lag in den letzten Jahren zwischen 5 und 30 Euro und ist zuletzt stark angestiegen.

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Quelle: EEX Leipzig
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Klima-Kommissar Frans Timmermans arbeitet an der Einführung des Carbon Border Adjustment Mechanism

Was passiert beim Carbon Leakage?

Weil es kein weltweit einheitliches Emissionshandelssystem gibt, lasten Kosten für Zertifikate oder für die Maßnahmen zur CO2-Reduktion verstärkt auf europäischen Unternehmen. Diese Belastung im Wettbewerb mit nicht-europäischen Fabriken kann auch zu einer Verlagerung der Produktion in andere, weniger CO2-ambitionierte Länder führen – das sogenannte Carbon Leakage. Als Gegenmechanismus bereitet die Kommission zurzeit eine Abgabe zum CO2-Ausgleich bei Importen in die EU vor (CBAM), die Abwanderung emissionsreicher Produktion ins Ausland verhindern und mehr Wettbewerbsgerechtigkeit auf dem europäischen Markt bringen soll.

Welche CO2 Reduktionsziele gibt es?

Mittlerweile gibt es in vielen Teilen der Welt Bemühungen zum Klimaschutz, mit unterschiedlichen technologischen und administrativen Herangehensweisen. Als weltweiter Schulterschluss gilt das Pariser Klimaabkommen von 2015, das als Kernelement eine Begrenzung der Klimaerwärmung auf maximal 2°C vorsieht, verglichen mit vorindustriellem Niveau. Die teilnehmenden Staaten haben dabei zugesagt, selbst Maßnahmenpakete zu schnüren und zu hinterlegen.

  • Der größte Emittent China bleibt weiter geprägt von enormen Emissionen aus Kohle. Das Land möchte aber gleichzeitig bei Umwelt-Technologien führend werden. Um die Trendumkehr nach 2030 und die Neutralität bis 2060 zu schaffen, gibt es neue Pläne, die den Ausbau der Erneuerbaren vorsehen, und Ankündigungen für ein eigenes Emissionshandelssystem.
  • Die USA hatten der Ratifizierung des Kyoto-Abkommens zwar nicht zugestimmt, später aber der Paris-Vereinbarung. Nachdem die Vereinigten Staaten zwischenzeitlich aus diesem Vertrag ausgestiegen waren, hat der aktuelle US-Präsident Biden die Rückkehr zum Abkommen eingeleitet und massive Investitionen in den Klimaschutz angekündigt.
  • Die Europäische Union hat ambitionierte Ziele und beschließt dazu gesetzliche Regelungen, die in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Ursprünglich lautete das europäische Klimaziel -40 Prozent Treibhausgase (1990-2030), doch wurde es vor Kurzem auf -55 Prozent angehoben. Die entsprechenden Maßnahmen sollen dadurch noch verschärft werden.
  • Österreich ist in die Klima-Zielerreichung der EU eingebunden. Außerhalb des Emissionshandels unterstützt Österreich die EU mit einem nationalen Reduktionsziel von -36 Prozent.
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Welche ergänzenden Ziele gibt es noch auf EU- Ebene?

Ein 2007 beschlossenes europäisches Klima- und Energiepaket hatte weitere klimarelevante Ziele festgelegt, die nun für den Zeitraum bis 2030 weiter erhöht wurden:

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie auf 32 Prozent
  • Verbesserung der Energieeffizienz um 32 Prozent.

Welche Rechtsquellen gibt es?

Das Energierecht soll die sichere, kostengünstige und umweltfreundliche Versorgung regeln – mithilfe dieser beiden Gesetze:

    • ElWOG Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (seit 2010)
    • GWG Gaswirtschaftsgesetz (seit 2011)

 

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Weitere, spezielle Materien des österreichischen Energierechts werden hier behandelt:

  • ÖSG Ökostromgesetz (2003/2021). Es regelt die Förderungen zum Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung.
  • KSG Klimaschutzgesetz (2011/2017). Es ist notwendig, um die Nationale Klimastrategie für den nonETS-Bereich umzusetzen.
  • EEffG Energieeffizienzgesetz (2014/2020): Es regelt die Maßnahmen, um die die Effizienz bei der Nutzung sowie die Versorgungssicherheit zu erhöhen.
  • EAG Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (geplant für 2021). Es soll das auslaufende ÖSG ersetzen und zusätzlich Teile der Grüngasförderung regeln.
  • EZG Das Emissionszertifikategesetz (2004/2011). Es bildet in Österreich die gesetzliche Grundlage für den europäischen Emissionsrechte-Handel.

Welche Instrumente hat die EU?

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Europäischer Emissionshandel, oder Emissions Trading System
Der ETS Sektor umfasste alle größeren Kraftwerke und Industriebetriebe, inklusive der Papierproduktion. Für den ETS-Bereich gibt es ein gemeinsames europäisches Reduktionsziel, das aktuell bei -43 Prozent CO2 (2005-2030) liegt.

Einzelstaatliche Maßnahmen
Durch eigene Gesetze und Förderungen zur Emissionssenkung in den Ländern sollen der Energieverbrauch sinken und die Energieerzeugung ökologischer werden – beispielsweise in den großen Non-ETS-Bereichen Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, sowie kleinen Kraftwerken und Fabriken. Für diesen Sektor lautet das Ziel -30 % CO2 (2005-2030). Allerdings haben die Länder hier nicht alle die gleiche orgabe, sondern nationale, abgestufte. Für die reichen Länder gibt es strengere Ziele als für ärmere. Die Hausaufgabe Österreichs liegt in diesem Modell bei -36 Prozent – diverse Gesetze des Nationalrats sollen das ermöglichen (siehe Rechtsquellen-Box auf der nächsten Seite). Der Fachbegriff für die Lastenteilung zwischen den Ländern ist Effort sharing.

LuLucF-Maßnahmen zur besseren Bodennutzung
Das Erdreich und die Pflanzen, die darauf wachsen, können viel CO2 binden. Schlechte Nutzung hingegen setzt mehr frei. Deshalb beschloss die EU 2018, Auswirkungen von Bodennutzung (Land use, Land use change and Forestry) mit in die Zielerreichung der einzelnen EU-Staaten hineinzurechnen.

Welche Organisationen sind zuständig?

bundesministerium
ea
e control
oemag
uba

BMin Leonore Gewessler ist derzeit für die Klimaschutz-Aktivitäten in Österreich zuständig.

Die Energieagentur ist die Monitoringstelle für die Umsetzung des Energie-Effizienz-Gesetzes.

Die e-Control ist die für die Strom- und Gaswirtschaft zuständige Regulierungsbehörde.

Die vom Ökostromgesetz vorgesehenen  Förderungen werden hier abgewickelt.

Das UBA ist eine Umwelt-Beratung, die unter anderem die nationale Klimabilanz berechnet.