KOLLEKTIVVERTRÄGE

Hier finden Sie alle Details zum aktuellen Kollektivvertragsabschluss.

Löhne und Gehälter:

Löhne und Gehälter:

Ab 1. Mai 2023 werden die Ist-Löhne und Ist-Gehälter um 9,8 Prozent, mindestens jedoch um Euro 280 (Pappenindustrie: 9,7 Prozent, mindestens € 210) sowie die KV-Löhne und Mindestgehälter um 10,0 Prozent erhöht.

Schichtzulagen:
Hier gilt die bereits im Jahr 2022 vereinbarte etappenweise Anhebung. Die Zulage für die 2.Schicht wird ab dem 1.Mai 2023 auf € 11,30 und ab dem 1.Mai 2024 auf € 12,00 angehoben. Die Nachtarbeitszulage wird ab dem 1.Mai 2023 auf € 27,25 und ab dem 1.Mai 2024 auf € 29,00 erhöht.

Innerbetriebliche Zulagen werden, soweit sie im Kollektivvertrag namentlich genannt sind, um 9,8 Prozent erhöht.

Lehrlingseinkommen und Reiseaufwandsentschädigungen: Erhöhung um 10 Prozent.

Der Kollektivvertrag gilt ab dem 1. Mai 2023 (Laufzeit bis 30. April 2024).