Kollektivvertragsabschluss 2020

Für die Arbeiter und Angestellten der Papierindustrie wurde am 4.6.2020 mit den Gewerkschaften PRO-GE und GPA-DJP folgender Kollektivvertragsabschluss erreicht:

Löhne und Gehälter:
Ab 1.September 2020 werden die Ist-Löhne und Ist-Gehälter sowie die KV-Löhne und Mindestgehälter um 1,6 Prozent erhöht.

Corona-Zulage:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die seit 16.3.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, ist für ihren besonderen Einsatz und die Arbeitsbelastung während der Covid-19 Pandemie eine einmalige Corona-Zulage gemäß § 124b Z. 350 lit.a EStG i.V.m. § 49 Abs.3 Z.30 ASVG in der Höhe von € 460,- (Pappenindustrie: € 200,-) auszuzahlen. Diese Zulage ist jeweils zur Hälfte mit dem Monatslohn bzw. Monatsgehalt für Juni und jeweils zur Hälfte mit dem Monatslohn bzw. Monatsgehalt für August 2020 auszuzahlen. Lehrlinge erhalten eine Zulage von € 340,- (Pappenindustrie: € 200,-). Voraussetzung für die Auszahlung der jeweils halben Zulage ist ein aufrechtes Dienstverhältnis mit Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber jeweils zum 15.6. und 15.8.2020. Die KV-Partner empfehlen jenen Betrieben mit besonders hoher Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zusätzlich hoher Auslastung, die Corona-Zulage bis auf € 760,- zu erhöhen. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen aliquoten Teil der Zulage entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß.

Lehrlings-, Reiseaufwandsentschädigungen und Nachmittagsschichtzulage:
Diese werden ebenfalls ab 1.September 2020 um 1,6 Prozent erhöht. Die Nachtarbeitszulage wurde bereits im Vorjahr mit 1.Mai 2020 auf € 23,30 pro voll geleisteter Schicht erhöht. Der Kollektivvertrag gilt mit den oben erwähnten Ausnahmen ab dem 1. Mai 2020 (Laufzeit bis 30.April 2021). Die Kollektivvertragstexte für Arbeiter und Angestellte per 1.5.2020 werden nach Abstimmung mit den Gewerkschaften so rasch wie möglich zum Download auf der Homepage bereitgestellt.

Rückfragen

Julia Löwenstein
Öffentlichkeitsarbeit
Mail: julia.loewenstein@austropapier.at

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