EAG aus Sicht der Papierindustrie – kurz erklärt

Nach einer langen Vorbereitungsphase hat das Klimaministerium den Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) vorgelegt. Es soll an Stelle des Ökostromgesetzes treten und die Förderung für erneuerbare Energien regeln. Dadurch soll bis zum Jahr 2030 der Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammen.

Warum interessiert sich die Papierindustrie überhaupt für das EAG und im Speziellen für Biomasseanlagen?
Holz ist der wichtigste Rohstoff der Papierindustrie. Es wächst nur langsam nach und die Nachfrage nach Biomasse wird weiter steigen. Holzbasierte Produkte ersetzt immer öfter fossil-basierte; wie z.B. Papier statt Plastik im Verpackungsbereich. Auch im Wohnbau spielt Holz eine wachsende Rolle. Doch immer mehr Wälder werden zur Erhaltung der Biodiversität und als CO2-Speicher außer Nutzung gestellt. Unterdessen häufen sich durch den Klimawandel  die Schadholz-Ereignisse. Deshalb wird es noch wichtiger, mit dieser wertvollen Ressource möglichst sorgsam umzugehen und sie umfassend zu nutzen.
Die Papierindustrie trennt Holz (Durchforstungsholz und Sägenebenprodukte) in seine Bestandteile. Aus den Holzfasern macht sie Produkte, die recycelt werden können, aus den weiteren Holzbestandteilen Nebenprodukte wie etwa den Kaugummizucker Xylit oder Vanillegeschmack für Vanillinzucker. Aus den übrigen Reststoffen gewinnt sie erneuerbare Energie. Neben deren Nutzung für die eigene Produktion liefert die Papierindustrie zusätzlich Strom und Wärme ins öffentliche Netz. Die Menge entspricht dem Energiebedarf – Wärme und Strom – von mehr als 100.000 Haushalten.

Aber die Medien berichten doch immer wieder, dass Holz im Überfluss vorhanden ist?
Dabei handelt es sich um Schadholz, das durch den Borkenkäfer befallen ist. Er kann sich infolge von klimawandelbedingter Trockenheit und Dürren schneller vermehren. Vom Borkenkäfer befallene Bäume müssen schnell raus aus dem Wald, um gesunde Bäume zu schützen. Die Papierindustrie ist dabei ein wichtiger Partner der Forstwirtschaft und unterstützt sie durch Auffüllung ihrer Lager und Einrichtung von zusätzlichen Außenlagern. Doch Forstwirtschaft ist langfristig orientiert. Das Holz, das jetzt zu viel geerntet werden muss, fehlt in der Zukunft.
Heute bauen auch viele Rechtsmaterien auf Holz als den „Rohstoff der Zukunft“. Neben dem EAG sieht z.B. die Bioökonomie-Strategie eine solche Basis für erneuerbare Produkte vor. Zudem spielt die Biodiversitätsstrategie eine wichtige Rolle, weil sie immer größere Waldgebiete außer Nutzung stellen will. Das bedeutet, dass dort kein Holz geerntet werden darf.

Warum möchte die Papierindustrie eine verbindliche Obergrenze von einer Milliarde Euro für erneuerbare Energie (im Durchschnitt dreier Jahre)?
Die Papierindustrie bekennt sich zu den Klimazielen und dem Plan, bis 2030 100 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Quellen zu decken. Sie selbst ist ein wesentlicher Produzent von erneuerbarer Energie allgemein – und speziell von Ökostrom. Zehn Prozent der gesamten in Österreich aufgebrachten, erneuerbaren Energie stammen aus der Papierindustrie.
Das EAG legt nun fest, dass künftig eine Milliarde Euro pro Jahr (im Durchschnitt von drei Jahren) in den Erneuerbaren-Ausbau fließen soll. Scheint die Zielerreichung gefährdet, kann diese Obergrenze mit Zustimmung im Hauptausschuss des Nationalrats ausgehebelt werden.

Die dadurch fehlende Verbindlichkeit bei der Obergrenze der Fördermittel hat zwei Auswirkungen:

  • Es fehlt die Kosten- und Planungssicherheit für jene Haushalte und Industriebetriebe, welche die Fördermittel aufbringen müssen. In den jüngsten Jahren betrug die Unterstützung für den Ökostromausbau zwischen 860 (2017) und 582 Millionen Euro (2019). Das künftige Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr bedeutet bereits eine Kostensteigerung von 25 Prozent für die Stromkonsumenten – egal ob Haushalt oder Unternehmen. Sollte dennoch die Zielerreichung 2030 gefährdet sein, muss deshalb der Mehraufwand aus dem öffentlichen Budget beglichen werden.

  • Es fehlt die Kosten- und Planungssicherheit für jene Haushalte und Industriebetriebe, welche die Fördermittel aufbringen müssen. In den jüngsten Jahren betrug die Unterstützung für den Ökostromausbau zwischen 860 (2017) und 582 Millionen Euro (2019). Das künftige Fördervolumen von einer Milliarde Euro pro Jahr bedeutet bereits eine Kostensteigerung von 25 Prozent für die Stromkonsumenten – egal ob Haushalt oder Unternehmen. Sollte dennoch die Zielerreichung 2030 gefährdet sein, muss deshalb der Mehraufwand aus dem öffentlichen Budget beglichen werden.

Deshalb muss die Möglichkeit eines Überschreitens des Deckels von vornherein unterbunden werden. Darüber hinaus muss bei der Endausgestaltung des EAG auch noch mehr auf Effizienz – bei allen Technologien – geachtet werden.

Woher kommt das Geld für die Förderung?
Die Erneuerbaren-Förderung wird analog zum bisherigen Ökostromgesetz über die Pauschale und die Förderbeiträge finanziert. Diese zahlt jeder Konsument über die Stromrechnung. Die Ökostrompauschale ist ein Fixbetrag, der sich an der Netzebene orientiert und an der Anzahl der Zählpunkte. Die Ökostromförderbeiträge sind größtenteils verbrauchsabhängig. Wenn sich Anlagen nach einer gewissen Förderzeit selbständig wirtschaftlich halten können, fallen sie aus dem Förderregime heraus. Dadurch sinken automatisch der Förderbedarf und die Förderbeiträge für die Konsumenten. Doch die Ökostromproduktion wird nicht geringer. Werden mehr Anlagen gefördert, erhöht sich im Normalfall auch der Förderbedarf, und die Förderbeiträge steigen. Aufkommen muss dafür immer der Stromkonsument; das heißt: jeder Haushalt und jedes Unternehmen.

Warum spricht sich die Papierindustrie für eine zeitliche Begrenzung der Förderung aus?
Ziel der Erneuerbaren-Förderung muss sein, die Anlagen durch Förderung an die Marktreife heranzuführen. Das bedeutet, dass die Anlagen nach Auslaufen der Förderung selbstständig wirtschaftlich weiterbetrieben werden können und keine Lücke in der Ökostromproduktion entsteht. Erhält ein Betrieb über seine gesamte technische Laufzeit Förderungen, ist er wenig motiviert seine Effizienz zu verbessern. Daher muss eine cradle-to-grave Förderung über 30 Jahre hinweg abgelehnt werden.

Warum ist der Mindest-Brennstoffnutzungsgrad (M-BNG) ein wichtiges Kriterium?
Der M-BNG sichert ein gewisses Maß an Ressourceneffizienz. Ein Mindest-Brennstoffnutzungsgrad von 60 Prozent ist seit langem im Ökostromgesetz verankert. Er bedeutet, dass von 100 Prozent eingesetzter Holzenergie mindestens 60 Prozent in nutzbaren Strom und Wärme umgewandelt werden. Der Rest verpufft. Das sind schlimmstenfalls also 40 Prozent. Da wir aber – wie in Diskussionen rund um das EAG mehrfach betont wurde – für das Erreichen der 2030-Ziele jede Kilowattstunde benötigen, kann sich Österreich solche Verluste nicht leisten. Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcennutzung, insbesondere von Holz, ist der Wirkungsgrad für neue Anlagen auf wenigstens 70 Prozent anzupassen. Wenn es hier zumindest bei den Neuanlagen keine höheren Anforderungen gibt, wird der Lock-in eines veralteten technischen Standards riskiert – bis zum Jahr 2050. Denn eine Biomasseanlage, die 2030 durch das EAG einen Fördervertrag für 20 Jahre erhält, würde bis 2050 mit einem Brennstoffnutzungsgrad laufen, der bereits 2006 Standard war. Bei Biomassenanlagen würde auf diese Weise über mehr als 40 Jahre hinweg keinerlei Anreiz zu technischem Fortschritt oder Innovation gesetzt.

Und warum ist die Papierindustrie gegen administrativ festgelegte Marktprämien?
Das oberste Ziel muss sein, mit den vorhandenen (Geld)mitteln möglichst viel Ökostrom zu fördern. Die Europäische Union sieht das genauso und verlangt daher mehr Marktnähe in der Förderung. Das gelingt z.B. mit Ausschreibungen, wonach Anlagenbetreiber Gebote abgeben, zu welchen Kosten sie wieviel Ökostrom produzieren können. Günstigere Anlagen erhalten zuerst eine Förderzusage.
Administrative Marktprämien hingegen werden in Rahmen von Verordnungen festgelegt. Bei der Vergabe herrscht ein „First-come, First-served-Prinzip“. Damit ähneln administrative Marktprämien den bereits bekannten Einspeisetarifen.
Zudem ist äußerst zweifelhaft, ob der weitere Einsatz eines administrativen Vergabesystems für Fördermittel dem EU-Recht entspricht.

Welche Beiträge kann die Papierindustrie zur Energiewende leisten?
Die Papierindustrie erzeugt jetzt schon zehn Prozent der gesamten in Österreich aufgebrachten erneuerbaren Energie. Aber sie hat noch Potentiale – vor allem bei der Abwärmenutzung und hinsichtlich der Netzdienlichkeit im Strombereich. Hier gibt es im EAG-Entwurf bereits gute Ansätze. Es müssen allerdings noch Anpassungen vorgenommen werden, damit die Regelung auch praxistauglich wird.
Auch zur Klimaverträglichkeit liefert die Papierindustrie wichtige Beiträge. Denn Holz speichert CO2, auch wenn es zu Produkten weiterverarbeitet und diese wiederverwertet werden. Solange die Holzfasern im Kreislauf geführt werden, bleibt das CO2 gespeichert. Im Gegensatz dazu wird bei der Verbrennung das gespeicherte CO2 sofort freigesetzt.

Wie kann die Papierindustrie helfen, Blackouts zu vermeiden?
Damit das Stromnetz richtig funktionieren kann, braucht es – grob gesagt – immer ein Gleichgewicht: Einspeisungen und Abrufe müssen sich also die Waage halten. Ist das nicht der Fall, fliegt im Stromnetz sozusagen die Sicherung. Es entstehen Engpässe.
Um Blackouts zu vermeiden, gibt es unterschiedliche Ansätze: Einerseits wird im Bedarfsfall Energie zugeführt oder vom Netz genommen, um Engpässe vorab zu verhindern. Andererseits gibt es örtliche Maßnahmen, um einen bestehenden Engpass zu beheben. Wir alle bezahlen für diese Eingriffe über die Netzkosten.
Während die Industrie bereits ein wichtiger Player in der Engpassvermeidung ist, sind für die Engpassbehebung bislang hauptsächlich Energieversorgungsunternehmen verantwortlich. Das EAG will nun die Anzahl der Akteure im Netzreservemarkt vergrößern. Auch für Industriebetriebe soll es leichter werden, sich mit ihren Kraftwerken und planbaren Verbräuchen in diesem System einzubringen. Dadurch bleibt das Netz verlässlich stabil und die Kosten für die Netzabsicherung sinken aufgrund des Wettbewerbs zwischen mehr Anbietern. Der EAG-Entwurf muss jedoch noch an ein paar Stellen nachgeschärft werden, um das Potential der Industrie in diesem Bereich tatsächlich zu heben.

Wie steht die Papierindustrie zum Thema „Grünes Gas“?
Gas gehört in Österreich zu den wichtigsten Energieträgern im Energiemix. Neben der Stromerzeugung spielt es u.a. auch eine Rolle bei der Wärmeerzeugung. Gerade für energieintensive Branchen wie die Papierindustrie stellt Gas aktuell auch noch eine wichtige Brückentechnologie dar. Denn mittels Gas lässt sich sauberer als mit anderen fossilen Energieträgern Energie produzieren.
Gerade weil Gas ein so wichtiges Thema ist, muss die Erstellung eines Greening-Konzeptes für die österreichische Gasversorgung die volle Aufmerksamkeit der Verantwortungsträger haben. Es darf nicht nur ein kleiner Bestandteil eines anderen Fördersystems sein. Hier muss es einen sorgfältigen Erarbeitungs-Prozess geben, in dem alle Stakeholder involviert sind. Auf diese Weise kann erhoben werden, welche Kosten und Auswirkungen die Einspeisung eines Grün-Gas-Mixes aus Wasserstoff, Biomethan und Synthesegas ins Gasnetz und für die Nutzer hat.
Auch hier muss die Effizienz die höchste Priorität erhalten. Am effizientesten ist es z.B., wenn Biogas direkt und ohne Einspeisung aus Abfällen am Ort der Nutzung erzeugt wird. Daher muss anerkannt werden, dass auch dieses Gas einen wichtigen Beitrag für ein Greening des österreichischen Gesamtgassystems darstellt.

Welche Punkte müssen aus Sicht der Papierindustrie im Bereich erneuerbarer Energie noch stärker angesprochen werden?
Die Erneuerbaren-Energiewende kann nur dann gelingen, wenn das kommende System tragfähig und effizient arbeiten kann. Das EAG darf daher den Fokus nicht ausschließlich auf die Erzeugung von Ökoenergie lenken. Auch die Verbraucher können eine emanzipierte Rolle spielen und mit energieeffizientem und netzdienlichem Verhalten zur Energiewende beitragen. Bevor ein neues Kraftwerk ans Netz geht, sollten zunächst bereits bestehende Energiepotenziale geprüft werden. In der Papierindustrie gibt es vor allem im (Ab-)Wärmebereich noch Potenziale, die es optimal zu heben gilt.

Rückfragen
Julia Löwenstein
Austropapier Öffentlichkeitsarbeit
Tel: +43 1 588 86 DW 294
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